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Text mit freundlicher Genehmigung von: www.bilderpool.org |
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häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema Kunstvermietung:
Vorüberlegungen wie viele Kunstwerke möchten / brauchen Sie?
Wie geht es weiter ? Nehmen Sie Kontakt mit dem Künstler auf bitten Sie ihn am besten in Ihre Räumlichkeiten für ein erstes, unverbindliches Gespräch.
Ich hätte gerne ein Angebot... Ein Angebot können Sie erhalten, sobald Sie wissen, was Sie möchten.
Wie läuft das mit der Versicherung? Für die Versicherung ist der Mieter zuständig. Meist genügt ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft, um das Kunstwerk in die Hausrats- bzw. Betriebsversicherung einzuschließen. Die jeweilige Jahresprämie wird sich dadurch erfahrungsgemäß nicht oder nur wenig erhöhen.
Wer übernimmt den Transport? Die anfallenden Transportkosten gehen normalerweise zu Lasten des Mieters.
Was passiert, wenn der Mieter die Bilder vorzeitig zurückgeben will? Auch das ist vertraglich geregelt: der Vertrag ist mit einer Frist von 6 Wochen kündbar und die Bilder können dann zurückgegeben werden. Allerdings ist dann auch der Mietpreis für die restliche Vertragslaufzeit fällig - der Mieter muss also auf jeden Fall für die gesamte Vertragslaufzeit bezahlen, egal ob er die Bilder behält oder nicht.
Was passiert, wenn der Künstler ein vermietetes Werk vorübergehend für eine Ausstellung braucht? Gemäß den Vertragsbedingungen hat der Künstler das Recht, Werke für den Zeitraum von Ausstellungen zurückzunehmen. Allerdings hat er für diese Zeit dem Mieter eine gleichwertige Arbeit als Ersatz zu stellen. Alle anfallenden Verpackungs- und Transportkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Künstlers.
Darf der Mieter vom gemieteten Werk z. B. Fotos machen und über diese verfügen (z. B. ins Internet stellen, für Illustrationen verwenden)? Grundsätzlich: nein. Auch wenn sich das Kunstwerk physisch im Verfügungsbereich des Mieters befindet, verbleiben doch alle Urheber- und Verwertungsrecht ausschließlich beim Künstler. D. h. Fotos von den gemieteten Werken dürfen nur nach Rücksprache und gegen entsprechendes Honorar an den Künstler verwertet werden.
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt bei Kunstmiete ? Bei Vermietung ist, ist der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % fällig. Für den Verkauf von Kunstwerken gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Was passiert, wenn der Mieter sich entscheidet, die Werke länger als ursprünglich vereinbart zu behalten? Eine Verlängerung ist möglich, sofern der Künstler noch keine vertraglichen Vereinbarungen mit dritten Parteien über den anschließenden Verbleib der Werke geschlossen hat (z. B. neue Mietverträge mit anderen Interessenten). Der Vertrag kann einfach verlängert werden, oder es kann ein neuer Mietvertrag geschlossen werden. Allerdings ist es nicht möglich, den Mietpreis rückwirkend zu senken.
Kann ich die Kosten für Kunstmiete steuerliche geltend machen? Kunstmiete hat den Vorteil, dass diese Ausgaben als gewinnmindernde Betriebskosten steuerlich absetzbar sind, Sie die die Liquidität des Unternehmens nicht unnötig binden.
Was passiert, wenn ich das Kunstwerk erst miete, später aber doch erwerben möchte? Die Finanzämter unterscheiden zwischen echter Miete, Mietkauf (Ratenkauf) und Leasing - und behandeln diese ertragsteuerlich jeweils unterschiedlich. Die Umwandlung eines Mietvertrages in einen Kaufvertrag kann deswegen möglicherweise Probleme bereiten, sofern ein verdeckter Ratenkauf vermutet wird (z. B. ungewöhnlich hohe Mietkosten). In diesem Fall gelten dieselben Abschreibungsregeln wie beim Kunstkauf.
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